Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Geltung und Vertragsabschluss

Andrea Eigler erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden AGB. Sie gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Illustratorin und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Die AGB gelten bei jedem Auftrag als anerkannt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Die Illustratorin behält sich das Recht vor, diese AGB ohne Vorankündigung zu ändern. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Illustratorin schriftlich bestätigt werden.
Die AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird.
Den AGB des Kunden widerspricht die Illustratorin ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Andrea Eigler bedarf es nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Die Angebote der Illustratorin Andrea Eigler sind freibleibend und unverbindlich.

 

2) Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden 

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot, einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Illustratorin, sowie Briefingprotokollen.
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung und Überlassung von Illustrationen und Infografiken zum vertraglich vereinbarten Zweck.
Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Illustratorin.
Erweiterungen des ursprünglichen Auftrages können zu Mehrkosten bzw. Nebenkosten (Materialkosten, Reisekosten etc.) führen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Innerhalb der vereinbarten Rahmenbedingungen besteht für die Illustratorin stilis-tische Gestaltungsfreiheit bei der Erfüllung des Auftrages. Abweichungen von Vorlagen stellen daher keinen Mangel dar. (Betrifft insbesondere Comic-Karikaturen)
Alle Leistungen der Illustratorin (insbesondere Vorentwürfe, Skizzen, Scribbles, Reinzeichnungen, Kopien, Farbdrucke etc. auch in elektronischer Form) sind vom Kunden binnen 5 Werktagen ab Eingang (E-Mail etc.) zu überprüfen und freizugeben bzw. können innerhalb dieses Zeitraums  Änderungsvorschläge eingebracht werden.
Erfolgt keine ausdrückliche Freigabe, so gilt die von der Illustratorin erbrachte Leistung als widerspruchslos angenommen.
Der Kunde stellt der Illustratorin zeitgerecht und vollständig alle Informationen oder Unterlagen/Fotos zur Verfügung, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn sie erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass sich Arbeiten infolge seiner unvollständigen, unrichtigen oder nachträglich geänderten Angaben verzögern.

 

3) Einzel-/Sonderanfertigungen von Bildern nach Fotovorlage

Die Bilder/Karikaturen werden nach den Vorgaben des Kunden im Zeichenstil der Illustratorin gezeichnet – Abweichungen von der Originalvorlage sind daher möglich und beabsichtigt.
Der Kunde garantiert, dass die Inhalte und Materialien einer übersendeten Datei nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Bild- und Textdateien, die der Illustratorin übersendet werden dürfen nicht Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter etc. verletzen.
Die genaue Bearbeitungszeit eines Bildes ist je nach Aufwand individuell. Es können durchaus Verspätungen auftreten, über die der Kunde auf jeden Fall rechtzeitig informiert wird. Schadenersatz bei verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit od. Vorsatz vorliegen.
Soweit die Illustratorin zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam Entwicklungs-stufen definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieser Stufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er verpflichtet, diese rechtzeitig zu erbringen. Vor Erbringung dieser Leistungen kann die Leistungsfrist der Illustratorin nicht beginnen.
Der Kunde wird über den Fortschritt der Auftragsarbeit informiert. Solange die Anfertigung noch im Besitz der Illustratorin ist, hat der Kunde die Möglichkeit umsetzbare Änderungswünsche zu äußern.
Die Illustratorin behält sich, wenn nichts anderes vereinbart wurde, die uneinge-schränkte Nutzung der angefertigten Bildzeichnungen (und Teile daraus) vor.
Ebenso das Recht, die Bilder (oder Teile daraus) zu Repräsentationszwecken auf der Homepage und Plattformen (Facebook, Instagram etc.) zu veröffentlichen – anderslautende Vereinbarungen werden individuell mit dem Kunden getroffen.
 

4) Nutzungsrechte

Die Illustratorin behält sich für alle ihre Leistungen, einschließlich der bildlichen Darstel-lungen aus Präsentationen bzw. auch einzelne Teile daraus, die Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor.
Die beschriebenen Leistungen dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung durch die Illustratorin auch Dritten zugänglich gemacht werden.
Jede Art von Vervielfältigung, Reproduktion, Veränderung, Bearbeitung, öffentlicher Wiedergabe, Umgestaltung zur Reproduktion auf andere Bildträger etc. von oa. Leistungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Illustratorin, soweit sie nicht von der vertraglich vereinbarten Nutzung gedeckt sind.
Inhalte, die von der Illustratorin auf Plattformen wie Facebook, Instagram, LinkedIn etc. gepostet werden, dürfen im Web verbreitet und geteilt werden. Eine andere Nutzung für zB Druck, Umgestaltung, Vervielfältigung, Herstellung neuer digitaler Bilder ohne vorherige Rücksprache ist ausdrücklich untersagt.
Eine weitergehende, als zum Vertragszeitpunkt vereinbarte Nutzung, und (teilweise) Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Illustratorin und ist gesondert zu entgelten.
Die sich aus dem Vertrag ergebende Nutzung ist durch das Honorar abgegolten – sie dürfen erst nach vollständiger Zahlung aller Ansprüche im vertraglichen Umfang genutzt werden.
Die Illustratorin hat unentgeltlichen Anspruch darauf, bei der Verwendung ihres Werkes als Urheberin benannt zu werden.
Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche ein Betrag des zweifachen vereinbarten Nutzungshonorars fällig.
 

5) Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde die Illustratorin vorab bereits eingeladen, eine Skizze  (oder Scribble/Konzept erstellen, und kommt die Illustratorin dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Andrea Eigler treten der potentielle Kunde und die Illustratorin in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Illustratorin bereits mit der Erstellung von Skizzen etc. kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
Die Skizze etc. oder das Konzept unterstehen in seiner bildlichen und/od. sprachlichen Darstellung, soweit sie Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieserTeile ohne Zustimmung der Illustratorin ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Illustratorin im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Illustratorin Ideen prä-sentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Illustratorin binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter An-führung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Illustratorin dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat.
Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Illustratorin dabei verdienstlich wurde.
Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Illustratorin ein.

6) Honorar und Lieferbedingungen

Allen Verträgen und Rechnungen liegen die Preise aus den jeweiligen Angeboten von Andrea Eigler zu Grunde.
Die einmalige Erstellung einer einzelnen schwarz/weiß Skizze durch die Illustratorin mit dem Ziel des Vertragsabschlusses, wird nicht gesondert in Rechnung gestellt.
Weitere Skizzen und dgl. werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt – der Preis für jede weitere Skizze beträgt € 30,–.
Verbindliche Terminabsprachen werden schriftlich festgehalten und von der Illustratorin bestätigt.
Verzögert sich die Leistung der Illustratorin aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend.
Sofern solche Verzögerungen mehr als 2 Monate andauern, sind der Kunde und die Illustratorin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Befindet sich die Illustratorin in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, nachdem er schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Leistungen (Skizzen/Bilder etc.) der Illustratorin bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in deren Eigentum.
Wurde vereinbart, dass die originalen Werke nach der Verwendung wieder an die Illustratorin zurückgegeben werden müssen, so trägt der Auftraggeber die Kosten und das Risiko.
Werden die Originale trotz Mahnung nicht zurückgesendet oder gehen sie unter, ohne dass die Illustratorin dies zu vertreten hat, so ist sie berechtigt, eine Verlustgebühr zu berechnen. Diese beträgt für jedes Original das Zweifache des vereinbarten Gesamthonorars.

7) Reklamationen, Gewährleistung, Transport

Die Illustratorin ist bestrebt, die bildlichen Darstellungen nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne des Kunden anzufertigen.
Farbliche Unterschiede, die sich auf Grund der Darstellung auf Monitoren und/oder unterschiedlichen Druckverfahren (Digitaldruck/Offsetdruck) und durch technische Bedingungen ergeben stellen keinen Mangel dar.
Für die Einzel- und Sonderanfertigungen von Bildern nach Fotos (Karikaturen) gilt:
Geringe Abweichungen in der Qualität und Ausführung behält sich die Illustratorin auf Grund der Handarbeit vor.
Im Falle einer berechtigten Reklamation wird der Kunde gebeten innerhalb von einer Woche und nach Rücksprache mit der Illustratorin eventuell um Rücksendung des Bildmaterials.
Die Illustratorin behält sich das Recht vor, die bildliche Darstellung nachzubessern bzw. Ersatz zu leisten.
Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Auftragsarbeiten ist nicht möglich, da die Bilder nach kundenspezifischen Wünschen entworfen und gezeichnet werden.
Wird das fertige Bild im Original versandt, so geht das Beförderungsrisiko auf den Auftraggeber über, sobald das zu liefernde Material an den Transporteur zwecks Übermittlung an den Auftraggeber übergeben worden ist.
Digitale Illustrationen und Grafiken können auch auf elektronischem Weg oder auf einem Datenträger versendet werden.
Der Transport wird durch die Illustratorin nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten versichert.
Reklamationen müssen umgehend nach Erhalt des Materials schriftlich erfolgen.
Nach Ablauf einer Frist von 5 Tagen gilt das Werk in Bezug auf Mängel als vertragsgemäß  errichtet und als mängelfrei abgenommen – allfällige Mängel gelten als genehmigt.
Schadenersatzansprüche gegen die Illustratorin verjähren in sechs Monaten.
Die Mängelrügefrist und die Verjährungsfrist beginnen mit der Lieferung der erstellten Werke.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Sitz der Illustratorin. Auf diesen Vertrag und allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich materielles und formelles österreichisches Recht anzuwenden.
Fassung Juni 2022